Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Zusatzstoffe werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihre Eigenschaften zu verändern (z.B. um die Haltbarkeit zu verlängern, den Geschmack zu verstärken oder die Farbe zu verändern).

Damit ein Stoff als Zusatzstoff zugelassen wird,

  • muss er gesundheitlich unbedenklich sein,
  • darf er zu keiner Täuschung der Verbraucher führen und
  • muss er einen bestimmten technologischen Zweck erfüllen.

Derzeit gibt es rund 320 zugelassene Zusatzstoffe. Sie sind auf Lebensmittelverpackungen häufig anstelle des Zusatzstoffnamens mit der EU-einheitlichen E-Nummer aufgeführt.

Beispiel: E 330 = Citronensäure

"E" steht für EG oder EU beziehungsweise für "edible/essbar" und bedeutet, dass der jeweilige Stoff in der Europäischen Union zugelassen ist.
Die Nummer dahinter bezeichnet den jeweiligen Stoff und ersetzt dessen chemische Bezeichnung.

Zusätzlich zum Zusatzstoffnamen oder zur E-Nummer muss auf der Verpackung auch noch der Klassenname angegeben werden.

Beispiele für solche Klassen sind:

  • Konservierungsstoffe (verlängern die Haltbarkeit)
  • Säuerungsmittel (erhöhen den Säuregrad beziehungsweise verleihen einen sauren Geschmack)
  • Geschmacksverstärker
  • Feuchthaltemittel
  • Backtriebmittel
  • Verdickungsmittel
  • Farbstoffe

Natürliche Aromen, Pflanzenschutzmittel und Verarbeitungsstoffe gelten nicht als Zusatzstoffe.

Freigabevermerk

21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000