Der Gemeinde- und Ortschaftsrat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Es liegt in seiner Zuständigkeit, über alle die Stadt Tauberbischofsheim betreffenden Angelegenheiten zu beschließen, es sei denn, die Bürgermeisterin ist zuständig.
Jede der Ortschaften wird zudem von einem Ortschaftsrat vertreten, dessen Vorsitzender der Ortsvorsteher ist. Die Ortschaftsräte werden in alle wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaften betreffen, eingebunden.
Unter weitere Informationen erfahren Sie mehr über die Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie über die Ausschüsse und Fraktionen des Gemeinderates. Die Ergebnisse der kommunalpolitischen Arbeit lassen sich im Ratsinformationssystem entdecken.