Lärmaktionsplan

Die Stadt Tauberbischofsheim hat am 18. Dezember 2019 den ersten Lärmaktionsplan beschlossen. Lärmkarten und -aktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Aktuell sind die von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden aufgefordert, bestehende Pläne zu überprüfen.

Zur Minderung und Vermeidung von Umgebungslärm, vor allem Geräuschen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, wurde ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt. Hierbei werden die Lärmbelastungen auf strategischen Karten erfasst, die Lärmsituation hierdurch bewertet und Minderungsmaßnahmen geplant. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LUBW) sind gemäß § 47 d Abs. 1 Bundesimmissionschutzgesetz von den Kommunen Lärmaktionspläne zu erstellen, durch welche Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Die Stadt Tauberbischofsheim hat für die bebauten Bereiche entlang der Bundesautobahn 81 (Distelhausen), die Bundesstraße 290 (Abschnitt Mergentheimer Straße), der Abschnitte der Bundesstraße 27 (Tauberbischofsheim und Dittigheim) und Landesstraße 506 (Abschnitt Mergentheimer Straße Tauberbischofsheim) eine Lärmaktionsplanung zu erstellen, da diese Hauptverkehrsstraßen ein Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 8.200 Kfz/Tag aufweisen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Tauberbischofsheim wurde am 24. Oktober 2024 im Gemeinderat beschlossen, das Verfahren ist damit formal abgeschlossen. 

Kontakt

Frau Yvonne Kaufmann

Sachgebietsleitung

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 3200
Fax 09341 803 7005
Gebäude Klosterhof
Raum K-113