Hochwasser in Tauberbischofsheim
Aufgrund der Lage an der Tauber und am Brehmbach ist auch Tauberbischofsheim regelmäßig von Hochwassern betroffen. Die notwendigen Maßnahmen zur Hochwasserabwehr werden von der Stadtverwaltung koordiniert und umgesetzt. Hierfür wurde ein Hochwasseralarm- und Einsatzplan angefertigt, der die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben und die Verantwortung hierüber vorab festlegt. Bereits ab einem Pegelstand der Tauber von 1,40 Metern müssen Sperrungen von z.B. Radwegen oder Parkplätzen durch den Bauhof vorgenommen werden. Steigt der Pegel weiterhin an, müssen der mobile Hochwasserschutz aktiviert werden sowie weitere Maßnahmen erfolgen.
Weitergehende Infos und Vorhersagen finden Sie auf der Internetseite der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale des Landes Baden-Württemberg
Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Die stündlich aktualisierten Wasserstände der Tauber am Pegel Tauberbischofsheim erstellt die Hochwasser-Vorhersage-Zentrale Baden-Württemberg (HVZ). Diese können unter folgendem Link
HVZ Pegel-Info (baden-wuerttemberg.de)
Oder unter der App „Meine Pegel“ bei Google Play Store oder iTunes jederzeit abgerufen werden.
„Meine Pegel" ist die amtliche Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App mit rund 3.000 Pegeln in Deutschland. Die App informiert über den aktuellen und vorhergesagten Wasserstand, zum Beispiel des eigenen Pegels (an der Tauber). Nutzerinnen und Nutzer können sich einen schnellen Überblick über die überregionale Hochwasserlage in Deutschland und über die jeweiligen Informationen der Bundesländer verschaffen. Es kann eine Benachrichtigung eingerichtet werden, um eine Push-Mitteilung zu erhalten, wenn individuell konfigurierbare Grenzwerte über- oder unterschritten sind oder eine Hochwasserwarnung vorliegt.
Die App ist ein Angebot der Hochwasserzentralen.
Handlungsempfehlung bei Überschwemmungsgefahr
- Meiden Sie das betroffene Gebiet.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
- Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
- Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
- Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
- Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab.
Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser !
Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr
(112).
- Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen.
- Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
- Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen !
- Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich !
Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden.
Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
- Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
- Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
- Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
- Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
- Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
- Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
- Legen Sie Kleidung und wichtige Dokumente/Medikamente bereit.
- Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
- Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
- Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf, um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu
behindern.
- Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Das Land Baden-Württemberg stellt folgende Hochwassergefahrenkarte für Tauberbischofsheim zur Verfügung:
Überflutungsflächen:
Daten- und Kartendienst der LUBW (baden-wuerttemberg.de)
Überflutungstiefen:
Daten- und Kartendienst der LUBW (baden-wuerttemberg.de)
Überflutungsflächen und -tiefen am Standort des Pegels:
Hochwasserrisikomanagement-Abfrage (baden-wuerttemberg.de)