Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit einer leitungsgebundenen zukünftigen Wärmeversorgung (bspw. Wärmenetze oder Wasserstoffnetze). In Gebieten, die als "dezentral" ausgewiesen werden, wird höchstwahrscheinlich keine leitungsgebundene Wärmeversorgung gelegt werden. In diesen Bereichen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger selbst um eine dezentrale Heizmöglichkeit kümmern, bspw. in Form einer Wärmepumpe. Im Zusammenspiel mit dem GEG, dem Gebäudeenergiegesetz, regelt die kommunale Wärmeplanung den Einbau von neuen Heizungen mit fossilen Energieträgern.
Ende 2024 erhielt der Konvoi Taubertal bestehend aus den Kommunen Tauberbischofsheim, Werbach und Külsheim die Förderzusage für die kommunale Wärmeplanung.