Kommunale Wärmeplanung
Laut Wärmeplanungsgesetz sind alle Kommunen aufgerufen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Als Kommune mit unter 100.000 Einwohnenden muss Tauberbischofsheim bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung abgeschlossen haben.
Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger unverbindlich über die Möglichkeit einer leitungsgebundenen (bspw. Wärmenetze oder Wasserstoffnetze) oder "dezentralen" (bspw. Wärmepumpe oder Pellets) Wärmeversorgung. In Gebieten, die als "dezentral" ausgewiesen werden, wird höchstwahrscheinlich keine leitungsgebundene Wärmeversorgung gelegt werden. In diesen Bereichen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger selbst um eine dezentrale Heizmöglichkeit kümmern, bspw. in Form einer Wärmepumpe. Im Zusammenspiel mit dem GEG, dem Gebäudeenergiegesetz - umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt - , regelt die kommunale Wärmeplanung den Einbau von neuen Heizungen mit fossilen Energieträgern sowie Übergangsfristen, ab wann eine Heizung mit einem bestimmten Anteil an EE betrieben werden muss. Das GEG ist kein Verbot von Gas- oder Ölheizungen. Es regelt lediglich, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt 65 Prozent des Gases oder Öls aus Biokraftstoffen bestehen muss. In Verbindung mit der CO2-Abgabe und des ab 2027 kommenden EU-Emissionshandel für den Bereich Gebäude, entsteht so ein Marktmechanismus, der erneuerbare Energien attraktiver macht.
Ende 2024 erhielt der Konvoi Taubertal bestehend aus den Kommunen Tauberbischofsheim, Werbach und Külsheim die Förderzusage für die kommunale Wärmeplanung.