Pfandpflicht für Bio- und Papiertonnen entfällt

Rückgabe der Pfandmarken beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis

Die Pfandpflicht für Bio- und Papiertonnen im Main-Tauber-Kreis ist entfallen. Erhobene Pfandgebühren werden gegen Abgabe der Pfandmarke mit dem nächsten Gebührenbescheid erstattet. Vorhandene Pfandmarken müssen auf das Formular zur Verrechnung von Bio- und Papiertonnenpfand aufgeklebt werden. Foto: Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Markus Moll

Mit dem im Landkreis eingeführten Ident-System kann der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) die eingesetzten Müllgefäße dem jeweiligen Haushalt direkt zuordnen. Die Pfandpflicht für Bio- und Papiertonnen entfällt somit. Erhobene Pfandgebühren werden gegen Abgabe der Pfandmarke mit dem nächsten Gebührenbescheid erstattet.

Im Zeitraum von Januar 2002 bis Ende 2019 wurde für die Ausgabe der Biotonne Pfand erhoben. Für die Papiertonne galt diese Vorgehensweise von Anfang 2012 bis Ende 2019. Die Höhe des Pfands betrug jeweils 15 Euro. Als Nachweis für die Bezahlung wurden Pfandmarken ausgegeben, die mit dem Hinweis versehen waren „Diese Marke bitte sorgfältig aufbewahren“. Bei Rückgabe der Mülltonne und gleichzeitiger Vorlage dieser Pfandmarke wurde dem Überbringer die Pfandgebühr erstattet.

Die Pfandmarken können ab sofort an den AWMT zurückgegeben werden. Hierfür ist der Antrag „Verrechnung von Bio-/Papiertonnenpfand“ auszufüllen, die Original-Pfandmarke auf die Rückseite zu kleben und das Formular dann direkt an den AWMT zu senden oder über das zuständige Bürgermeisteramt zu übermitteln. Die Anträge stehen auf www.main-tauber-kreis.de/tonnenpfand zum Herunterladen bereit, zudem liegen sie in den Bürgermeisterämtern und beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis aus.

Der Pfandbetrag wird dem Kunden mit dem nächsten Abfallgebührenbescheid gutgeschrieben. Bürgerinnen und Bürger, denen eine Pfandmarke ausgestellt wurde und die sich nicht selbst melden, werden vom AWMT zu einem späteren Zeitpunkt angeschrieben. Daher ist es nicht notwendig, beim AWMT nachzufragen, ob eine Pfandmarke vorliegen müsste. Es wird daher gebeten, von solchen Anfragen abzusehen. lra

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