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Wegweiser für die Organisation Ihrer Veranstaltung in Tauberbischofsheim

Sie möchten in der Kernstadt oder in den Ortsteilen von Tauberbischofsheim eine Veranstaltung organisieren? Dafür muss rechtzeitig der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung (PDF,1,8 MB) an die zuständige Stelle gestellt werden.

Hier finden Sie außerdem kompakt und übersichtlich die wichtigsten Informationen, die bei der Organisation Ihrer Veranstaltung zu beachten sind.
Sonderanfragen müssen individuell mit der Stadt Tauberbischofsheim abgestimmt werden.

Örtlichkeit

Soll Ihre Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfinden? Dann können Sie eine städtische Räumlichkeit anmieten.

Wenn Ihre Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden soll, bedarf es einer Nutzungserlaubnis der Stadt Tauberbischofsheim.
Darüber hinaus muss eine Genehmigung beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis beantragt werden, wenn öffentliche Verkehrsflächen gesperrt werden.
Dazu gehören z.B. die Absperrung der Parkfläche auf dem Marktplatz oder die Durchfahrt auf dem Schlossplatz.

Bauhofleistungen bei Veranstaltungen

Der Bauhof ist Ihnen bei den nachfolgenden Leistungen behilflich. Diese müssen vorab angemeldet werden und sind gebührenpflichtig.

  • Bereitstellung von Stromkästen und Stromanschlüssen
  • Anbringen der Großbanner
  • Absperrung öffentlicher Verkehrsfläche
    Kann durch Veranstalter oder eine externe Firma übernommen werden, wenn uns eine Kopie des RSA-Scheins vorliegt. 
  • Bereitstellung von Kabel-/ Schlauchbrücken
    Können bei Bedarf bereitgestellt werden
  • Bereitstellung betrieblicher Einrichtungen inkl. Abnahme Wasser/Abwasser wie z.B. Toilettenwagen, Geschirrmobil, Holzhütten
    Diese können vom Veranstalter auch selbst mit einem geeigneten Fahrzeug abgeholt werden.
  • Bereitstellung von Mülltonnen
    Abholung im Bauhof zu den regulären Öffnungszeiten durch Veranstalter möglich. Müllsäcke werden von der Stadt nicht gestellt.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei Veranstaltungen

Wasserversorgung
Das Wasserwerk setzt nach vorheriger Absprache gebührenpflichtig ein Standrohr am Veranstaltungsort. Der Veranstalter muss lebensmittelechte Schläuche (PDF,259 KB) immer selbst anschließen.

Abwasserbeseitigung
Das Abwasser darf nur über den Straßeneinlauf oder Kanalschacht eingeleitet werden.

Die Abnahme der Wasseranschlüsse ist verpflichtend und erfolgt über Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu den Dienstzeiten montags - donnerstags 7 - 16 Uhr sowie freitags 7 - 13 Uhr.

Verkauf von Speisen und Getränken

Beim Umgang mit Lebensmitteln und dem Verkauf von Speisen sind Vorschriften einzuhalten.
Z.B. bauliche Voraussetzung der Verkaufsstände; Sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln; Kennzeichnung und Personalhygiene

Bei Ausschank alkoholischer Getränke muss eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis beantragt werden.

Bewerbung von Veranstaltungen

Die Bewerbung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Veranstalters.

Die Stadt Tauberbischofsheim muss im Sinne der "Staatsferne der Presse" Veröffentlichungen im tbb_aktuell, insbesondere bei kommerziellen Veranstaltungen, ablehnen. Diese dürfen nur im Sinne von Anzeigen über die FN erfolgen.

  • Veröffentlichung im Veranstaltungskalender
  • Plakataushang in Tourist-Info
  • Auslage Flyer und Faltblätter in Tourist-Info
  • Veröffentlichung des Plakats auf dem Info-Terminal auf dem Marktplatz
  • Bereitstellung von städtischen Großwerbeflächen (Bauzaunbanner)
    2x am Finanzamt Wertheimer Straße
    2x Würzburger Straße

Weitere Werbemöglichkeiten können über externe Anbieter in Anspruch genommen werden. 
Z.B. A1-Plakatierung und Werbefächen auf Privatgrundstücken

Anmeldung musikalischer Darbietungen

Sofern bei öffentlichen Veranstaltungen Musik abgespielt wird (Livemusik oder Tonträger), muss eine Anmeldung bei der GEMA über den Veranstalter erfolgen.

Genehmigung fliegender Bauten

Bühnen, Hüpfburgen, Fahrgeschäfte und andere mobile Bauten ab einer bestimmten Größe müssen rechtzeitig angemeldet und abgenommen werden.

Frau Weronika Tokarczyk

Sachbearbeiterin

Telefon 09341 803 1041
Fax 09341 803 7000
Gebäude Rathaus
Raum R-024