Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Bauabnahmen
Bei der behördlichen Bauabnahme überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht. Für den Großteil der Bauvorhaben finden nur stichprobenartige Kontrollen statt. Unabhängig von einer behördlichen Bauabnahme ist die Überprüfung von Brandsicherheit und sicherer Abführung der Verbrennungsgase bei Feuerungsanlagen; sie erfolgt durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vor der Inbetriebnahme.
Hinweis: Wenn das Gebäude errichtet wurde, müssen Sie als Bauherr dies der zuständigen Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, anzeigen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Beantragung der Rohbauabnahme ist die Fertigstellung des Bauvorhabens im Rohbau. Der Rohbau gilt als fertiggestellt, wenn alle statisch notwendigen Bauteile, z. B. Kamin und Dachkonstruktion, ausgeführt sind und somit die Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz sowie die Feuersicherheit beurteilt werden können.
Vor Bezug des Gebäudes ist die Schlussabnahme beim Bauordnungsamt zu beantragen. Ob eine Schlussabnahme erforderlich ist, können Sie der Baugenehmigung entnehmen.
Verfahrensablauf
•Anlagen, die nach § 50 Abs. 1 in Verbindung mit dem Anhang zu § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg verfahrensfrei erstellt werden dürfen,
Erforderliche Unterlagen
keine