Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Bautechnische Prüfung
Bei Bauvorhaben, die der bautechnischen Prüfung nach § 17 der Verfahrensverordnung zur Landesbauverordnung (LBOVVO) unterliegen, sind als bautechnische Nachweise der Standsicherheitsnachweis und Schallschutznachweis zur Prüfung vorzulegen. Der mit der Prüfung beauftragte Ingenieur übernimmt dabei auch die Überwachung der Ausführung in konstruktiver Hinsicht.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Entfall der bautechnischen Prüfung finden Sie in § 18 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) >> http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/a18/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauRVfVBWrahmen&documentnumber=1&numberofresults=34&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-BauRVfVBWV6P17
Verfahrensablauf
Die bautechnische Prüfung wird durch die Baurechtsbehörde veranlasst. Die oben genannten Nachweise sind der Behörde hierfür vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Vorlage eines Standsicherheitsnachweises ggf. eines Schallschutznachweises.