Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Kraftfahrzeug - Ummeldung bei Umzug von außerhalb in den Main-Tauber-Kreis
Wird der Wohnsitz oder der Betriebssitz verlegt, ist diese Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuteilen. Das bisherige Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeugs kann beibehalten werden. Soll jedoch gleichzeitig ein Kennzeichenwechsel vorgenommen werden, sind auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie das derzeitige Kennzeichen vorzulegen. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. in der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie im Fahrzeugregister vermerkt.
Onlineantrag und Formulare
- Kraftfahrzeug - Umzug von außerhalb in den Main-Tauber-Kreis - Onlineantrag
- Kraftfahrzeug - Umzug von außerhalb in den Main-Tauber-Kreis - Termin vereinbaren
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Landratsamtes.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis
Verfahrensablauf
Wird der Wohnsitz oder der Betriebssitz verlegt, ist diese Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuteilen. Das bisherige Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeugs kann beibehalten werden. Soll jedoch gleichzeitig ein Kennzeichenwechsel vorgenommen werden, sind auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie das derzeitige Kennzeichen vorzulegen. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. in der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie im Fahrzeugregister vermerkt.
Fristen
Die Änderung ist unverzüglich vornehmen zu lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
- Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
- Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung.
- Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug.
- Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter.
Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.
- Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
- Sofern sich die Bankverbindung geändert hat: das SEPA-Lastschriftmandat, unterschrieben vom Girokontoinhaber und vom Fahrzeughalter. Sind Girokontoinhaber und Fahrzeughalter identisch, genügt die Unterschrift im Feld „Girokontoinhaber“.
- Sofern ein neues Kennzeichen beantragt wird, zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II,
- das bisherige Kennzeichen,
- SEPA-Lastschriftmandat
Kosten
Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.
Hinweise
Gleichzeitig sind ggf. folgende Anträge möglich:
Historisches Kennzeichen beantragen
Internetbasierte Änderung der Anschrift:
Die internetbasierte Umschreibung wegen Umzug kann nur beantragt werden, wenn
- der Halter eine natürliche Person ist,
- der Halter einen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein Kartenlesegerät besitzt oder über die Ausweis-App verfügt,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit einem Sicherheitscodes versehen ist,
der Halter über ein E-Payment-System verfügt (zum Beispiel Giropay, Kreditkarte, PayPal).
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 23.10.2023 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.