Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Veranstaltungen in Tauberbischofsheim durchführen
Möchten Sie in Tauberbischofsheim eine öffentliche Veranstaltung durchführen, ist dies bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Tauberbischofsheim, Marktplatz 8, 97941 Tauberbischofsheim
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung in Tauberbischofsheim bzw. den dazugehörigen Ortsteilen.
Verfahrensablauf
Für das Durchführen einer öffentlichen Veranstaltung muss der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen unter Beachtung der Frist bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die entsprechende Rückmeldung und ggf. Genehmigungen.
Fristen
Mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan mit Veranstaltungsfläche
- Legende zum Lageplan
- Beschreibung zu den Aufbauten
- Nachweis des Veranstalters zur Haftpflichtversicherung
sofern zutreffend:
- Verkehrsrechtliche Anordnung
Soll die Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden, so ist neben der Genehmigung durch die Stadt noch eine verkehrsrechtliche Anordnung durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis (Verkehrsamt) erforderlich. - Vorübergehende Wirtschaftserlaubnis
Sofern bei der Veranstaltung eine Bewirtung mit alkoholischen Getränken geplant ist. - Plakatierung
Sofern für die Veranstaltung eine Plakatierung im öffentlichen Raum durchgeführt wird. - GEMA-Anmeldung
Sofern bei der Veranstaltung Musik abgespielt wird. - Strom
Sofern bei der Veranstaltung ein Strom-Anschluss benötigt wird.
Kosten
Die aufgrund der Veranstaltung notwendigen Genehmigungen sind gebührenpflichtig.
Hinweise
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Freigabevermerk
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