Start >> Bürgerservice & Wohnen >> Stadtverwaltung >> Dienstleistungen

Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Vergnügungssteuer

Erhebung der Vergnügungssteuer nach der jeweils aktuellen Vergnügungssteuersatzung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte

Verfahrensablauf

Die Aufstellung und Veränderung, insbesondere die Entfernung eines Gerätes ist der Stadt innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen. Der Steuerschuldner hat der Stadt bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres den Inhalt der Bruttokasse mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Zählwerkausdrucke mit sämtlichen Parametern sind mit der Steuererklärung einzureichen.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000