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Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines

Zuständig ist das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnortes. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden.

Beim Standesamt müssen Sie persönlich erscheinen.

Sind Sie oder Ihr Partner, Ihre Partnerin verhindert, können Sie sich schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen.
Ausnahmsweise, wenn Sie beide aus wichtigem Grund verhindert sind, können Sie die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter anmelden.

Hinweis: Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen. Sie können einen gemeinsamen Namen als Ehenamen wählen.
Besprechen Sie dies daher am besten schon bei der Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin.
Sie können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Führung eines gemeinsamen Namens entscheiden.

Das Standesamt prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind.

Die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.

Manche Standesämter haben für die standesamtliche Trauung Außenstellen in besonderen Räumlichkeiten eingerichtet oder bieten Termine außerhalb der normalen Bürozeiten (besonders an Samstagen) an. Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung und Reservierung.

Erkundigen Sie sich beim Standesamt über die erforderlichen Dokumente und Unterlagen, den Hochzeitstermin und Ähnliches genau.
Viele Standesämter halten auch Merkblätter oder Formulare bereit, die Sie telefonisch, brieflich oder über das Internet anfordern können.

Häufig können Sie frühzeitig einen Hochzeitstermin mit dem Standesamt vereinbaren, wenn die Prüfung der Ehevoraussetzungen bis zum geplanten Termin voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Beachten Sie dabei, dass manche Tage als Hochzeitsdatum besonders begehrt sind.

Freigabevermerk

Stand: 25.06.2024

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000