Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften unterliegen dem Recht des Staates, in dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Je nach Staat gibt es unterschiedliche Regelungen.

Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Papiere Sie im Ausland benötigen. Auskünfte erhalten Sie vor allem bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.

Auch zur Namensführung müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.

Deutsche und ihnen gleichgestellte Personen können Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft in Deutschland im entsprechenden Personenstandsregister beurkunden lassen.
Das Standesamt muss vor der Beurkundung prüfen, ob die Lebenspartnerschaft in Deutschland gültig ist.

Außerdem sollten Sie beachten, dass die Anerkennung von ausländischen Urkunden im Inland erst möglich ist nach einer

  • amtlichen Überbeglaubigung (Apostille) durch die ausländischen Behörden oder
  • Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.

Freigabevermerk

Stand: 16.11.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000