Lebenssituationen
In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende, passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde.
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.
Kinderkrippe
Kinder unter drei Jahren können Kinderkrippen besuchen. Mit ihrem Angebot sind sie auf die besonderen Bedürfnisse der Kleinkinder abgestimmt.
Die Öffnungszeiten der Kinderkrippen orientieren sich am örtlichen Bedarf und können sehr unterschiedlich sein.
Die Krippengruppe kann als inklusive Gruppe geführt werden. In inklusiven Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.
Selbstverständlich können Kinder unter drei Jahren auch von einer Tagespflegeperson oder in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen betreut werden.
Tipp: Wenn Sie sich die Gebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie beantragen, dass die Gebühr ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen wird.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg