Lebenssituationen
In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende, passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde.
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.
Leistungen der Krankenkassen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassen Sach- und Geldleistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten.
Dazu gehören unter anderem:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Hilfs- und Heilmitteln
- stationäre Krankenhausbehandlungen
- häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
- medizinische Rehabilitation
Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass sie medizinisch notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Gewünschte, aber nicht notwendige Leistungen müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden.
Zu einigen Leistungen müssen Sie Zuzahlungen bis zu Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze bezahlen.
Für manche Leistungen zahlen die Krankenkassen auch nur einen festen Zuschuss, den Rest müssen Sie selbst zahlen. Dies betrifft besonders den zahnmedizinischen Bereich.
Viele Krankenkassen bieten auch Wahltarife an. Diese beinhalten zum Beispiel
- besondere Versorgungsformen,
- Wahl von Kostenerstattung oder
- Selbstbehalttarife.
Zugehörige Leistungen
- Bei Krankheit oder Schwangerschaft eine Haushaltshilfe beantragen
- Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
- Krankengeld für gesetzlich Versicherte beantragen
- Krankengeld und Freistellung bei Erkrankung des Kindes beantragen
- Krankentagegeld (private Krankenversicherung) beantragen
- Medizinische Rehabilitationsmaßnahme beantragen
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
- Mutterschutzlohn
Freigabevermerk
19.07.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg