Lebenssituationen
In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende, passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde.
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.
Mitgliedsbeiträge
Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich wie Spenden steuerbegünstigt. Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine, die in erster Linie dem Hobby dienen oder die Heimatpflege fördern (z.B. für Sport oder kulturelle Betätigungen) sind nicht abziehbar.
Ausgenommen sind somit zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Vereine, die folgendes fördern:
- den Sport
- kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Musik- und Gesangsvereine),
- die Heimatpflege und Heimatkunde oder
- die Tier- und Pflanzenzucht, die Kleingärtnerei, das traditionelles Brauchtum (einschließlich Fasching und Karneval), die Soldaten- und Reservistenbetreuung, den Amateurfunken, den Modellflug, den Hundesport
Aufnahmegebühren und sogenannte Eintrittsspenden sind nicht als Sonderausgaben abziehbar.
Mitgliedsumlagen werden wie Mitgliedsbeiträge behandelt.
Für nicht abzugsfähige Mitgliedsbeiträge darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 07.10.2024
Verantwortlich: Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe