Lebenssituationen
In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende, passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde.
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.
Organe eines Vereins
Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Als eigenständige Rechtspersönlichkeit benötigt er ein Organ, das unabhängig von seinem Mitgliederbestand für ihn handeln kann.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Oberstes Organ eines Vereins ist nach der gesetzlichen Grundkonzeption die Mitgliederversammlung. Durch sie können alle Angelegenheiten eines Vereins, die nicht vom Vorstand oder anderen Organen erledigt werden, geregelt werden. Damit können die Mitglieder eines Vereins direkten Einfluss auf das Vereinsleben und die Entscheidungen nehmen.
Weitere Organe sind etwa ein Beirat, ein Kuratorium oder beispielsweise ein Präsidium. Sie können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit Kompetenzen ausgestattet werden. Dies ist möglich, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, vor allem nicht gegen die Vertretungsmacht des Vorstandes.
Freigabevermerk
10.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg