Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Steuerliche Aspekte für Bauherren

  • Arbeitnehmern wird die Vermögensbildung durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage ermöglicht. Der Arbeitgeber kann durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) in einer bestimmten Anlageform (z.B. Bausparvertrag) den Arbeitnehmer unterstützen.
  • Eine Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Einzahlungen auf einen Bausparvertrag oder Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft getätigt haben und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
  • Damit Steuern für Einkünfte aus der Erbringung von Bauleistungen nicht sofort durch den Bauherrn abgeführt werden müssen, ist eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts erforderlich.
  • Selbst genutztes Wohneigentum als private Altersvorsorge wird gefördert.
  • Aufwendungen für die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer steuerlich berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Hinweis: Die Eigenheimzulage können Sie seit dem 1. Januar 2006 für Neufälle nicht mehr in Anspruch nehmen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 02.09.2022 freigegeben.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000