Bundestagswahl 2025 – Wahltag steht fest, wenig Zeit für Briefwähler

Nun ist es offiziell: Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag erwartungsgemäß verloren hat wurde durch Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier der 20. Deutsche Bundestag aufgelöst. Gleichzeitig hat der Bundespräsident den Termin für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgesetzt.

Neuwahl mit verkürzten Fristen betrifft auch den einzelnen Wähler

Damit die Bundestagswahl mit über 61 Millionen Wahlberechtigten nun im Februar – anstatt planmäßig im September – stattfinden kann, ist es notwendig, dass reguläre Fristen aus dem Wahlrecht verkürzt werden. Das betrifft insbesondere die Parteien bei der Kandidatengewinnung. Doch auch die über 10.000 Wahlberechtigten in Tauberbischofsheim werden die Fristverkürzung zu „spüren bekommen“: Sie werden nicht nur die Wahlbenachrichtigungen später erhalten auch für die Teilnahme an der Briefwahl werden nur ca. zwei Wochen Zeit verbleiben:

Ende Januar 2025 Wahlbenachrichtigungen werden verschickt
07.-10. Februar 2025 Stimmzettel gehen bei der Stadtverwaltung ein
anschließend Briefwahlunterlagen können vorbereitet und versandt werden

Es verbleiben etwa 10 Tage für die Beantragung und Vorbereitung der Briefwahlunterlagen. Insbesondere diejenigen Wähler, die wegen Urlaubsplanung auf die Briefwahl zurückgreifen wollen, richten sich bitte nach diesen Fristen. 

Da das Bürgerbüro in diesem Zeitraum ein großes Arbeitspensum zu erbringen hat, bittet die Stadt um Verständnis, wenn die Bearbeitung sonstiger Angelegenheiten gegebenenfalls länger dauert. Die Stadt empfiehlt sonstige, nicht termingebundene Anliegen außerhalb des Briefwahl-Zeitraums (07.-21. Februar) vorzubringen.

Aktuelle Infos zur Bundestagswahl auf der städtischen Website

Ab sofort stellt die Stadt Tauberbischofsheim auf ihre Website aktuelle Informationen zur Bundestagswahl zur Verfügung (erreichbar direkt über die Schnellbuttons auf der Startseite).

Hier werden alle Bürger zu den Wahlen umfassend informiert. Nicht nur für Erstwähler lohnen sich dabei die Informationen der Landeszentrale für politische Bildung.

Wer darf den Bundestag wählen?

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind nach dem Bundeswahlgesetz Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde

Kontakt

Herr Christian Gros

Sachgebietsleiter

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 1101
Fax 09341 803 7000
Gebäude Außenstelle Blumenstraße