Bolzplätze bleiben geschlossen

Seit Montag, 11. Mai kann der Sportbetrieb im Freien zum Teil wieder beginnen. Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten (Freiluftsportanlagen) dürfen zu Trainings und Übungszwecke wieder eingeschränkt betrieben werden.

Der Freiluft-Sport mit Tieren kann auch wieder stattfinden. Hierzu zählen etwa Reitanlagen und Hundeschulen.
Für den Neustart nach Zwangspause gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die Trainingsteilnehmer müssen dokumentiert werden, um Kontaktketten nachvollziehen zu können. Dazu müssen die Vereine einen Verantwortlichen benennen.

Bolzplätze bleiben geschlossen

Bolzplätze und Skateranlagen bleiben geschlossen, da sie kaum kontaktlos zu verwenden sind. Geöffnet werden sollen diese voraussichtlich am 30. Mai, wenn auch Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ausgeübt werden dürfen.

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