Baden-Württemberg setzt die bundeseinheitliche Notbremse schon ab Montag 19.4. um

Baden-Württemberg zieht die Notbremse und verschärft schon am Montag die Corona-Maßnahmen in den Hotspots im Südwesten. In Stadt- und Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, gibt es Verschärfungen bei:
* Treffen
* Friseuren
* Ausgangssperre
* Einzelhandel und Geschäfte
Die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg gibt es hier (2,1 MB) zum download.

Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt oder Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Marke von 100. Greifen neue Regeln:Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit.Es gibt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 UhrBaumärkte müssen schließenWettannahmestellen müssen schließenClick & Collect bleibt erlaubt.Für den nicht zu schließenden Einzelhandel gilt: Auf den ersten 800 Quadratmetern (m²) Verkaufsfläche darf sich pro 20 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten. Darüber hinaus darf sich nur ein Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche aufhalten. In einem Ladengeschäft mit 600 m² Verkaufsfläche dürfen sich also maximal 30 Kundinnen und Kunden aufhalten. Bei 1.200 m² Verkaufsfläche wäre das Limit bei 50 Kundinnen und Kunden erreicht (800 m² = 40 Kundinnen und Kunden + weitere 400 m² = 10 Kundinnen und Kunden).Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.Für den Besuch beim Friseur benötigen Kundinnen und Kunden einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

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