Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Tauberbischofsheim hat in seiner Sitzung vom 26. Juni beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Tauberbischofsheim einzuberufen.
Die Versammlung findet am Dienstag, den 24. September, um 18 Uhr im Technologie- und Gründerzentrum, Am Wört 1 statt.
Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der Einführung des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, das am 01.04.2015 in Kraft getreten ist, erforderlich. Die Tagesordnung und weitere Informationen sind im aktuellen Mitteilungsblatt „Tauberbischofsheim Aktuell“ Nr. 18 abgedruckt.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft (§ 15 Abs. 1 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz). Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Tauberbischofsheim werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nichtöffentlich.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
- Eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
- Beschluss über weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
- Zustimmung zum Abschluss von Pachtverträgen mit neuen Pächtern
- Sonstiges
Das Technologie- und Gründerzentrum ist ab 17.00 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.
Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Tauberbischofsheim. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.