Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung Jahresprogramm 2024

Tisch im Biergarten
Auch Dorfgasthäuser sind förderfähig (Bildquelle: pixabay)

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, 
sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO²-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. 

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und 
Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit 
einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO²-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche 
Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO²-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2024 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Neu ist die Möglichkeit, Projekte auch in Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern, sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.

CO²-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO²  bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies 
nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten (je 1 x in Papierform und digital) bis spätestens 31. August vollständig bei der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim, Bauamt, vorliegen.

Bei nicht gewerblichen Projekten

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich bitte bei nicht gewerblichen Projekten an die Bauverwaltung, Iris Kremer-Hirn oder Sonja Krötz (Tel. 09341 803-639 | E-Mail: sonja.kroetz@tauberbischofsheim.de), um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Bei gewerblichen Projekten

Bei gewerblichen Projekten wenden Sie sich bitte an die Kämmerei. Heike Theiler-Markert ist Ihre Ansprechpartnerin

Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit eine der genannten Ansprechpartnerinnen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.

Weitere Informationen über die Förder-Vorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter 
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Kontakte

Frau Iris Kremer-Hirn

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 6104
Fax 09341 803 7000
Gebäude Klosterhof Dormitorium
Raum D-403
Frau Heike Theiler-Markert

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 2103
Fax 09341 803 7000
Gebäude Klosterhof Dormitorium
Raum K-212