Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Stadtverwaltung informiert

Ukaine-Flagge
Bild: pixabay

Unzählige Menschen aus der Ukraine, insbesondere Frauen, Kinder und Senioren, sind auf der Flucht. Um ihr Leben zu retten, flüchten sie auch nach Deutschland. Auch in Tauberbischofsheim konnte dank der Solidarität der Bürger*innen die ersten Familien untergebracht werden.

Geflüchtete aus der Ukraine werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf die Bundesländer verteilt. In Baden-Württemberg werden sie nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) in den Erstaufnahme-Einrichtungen untergebracht. Danach werden sie den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zugewiesen und dort vorläufig untergebracht. Nach bis zu sechs Monaten vorläufiger Unterbringung folgt die kommunale Anschlussunterbringung bei den kreisangehörigen Gemeinden.

Ukrainegeflüchtete können darüber hinaus direkt bei Verwandten und Freunden aufgenommen werden. Auch in Tauberbischofsheim sind so die ersten Menschen untergekommen.

Wie viele Flüchtlinge aus der Ukraine in den Main-Tauber-Kreis und nach Tauberbischofsheim kommen werden, ist noch nicht absehbar. Dennoch möchten wir uns schon jetzt vorbereiten, um im Bedarfsfall schnell und unbürokratisch handeln und helfen zu können.

Möchten Sie Menschen aus der Ukraine bei sich aufnehmen?

Bereits jetzt haben schon vereinzelt private Haushalte ihre Hilfe angeboten und der Stadt Tauberbischofsheim gegenüber  Wohnraum gemeldet. Wenn auch Sie Wohnraum zur Verfügung stellen möchten oder Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne im Integrationsbüro der Stadt melden. Bitte geben Sie dabei auch an, wie viele Räume (möbliert oder unmöbliert) und für wie viele Menschen Sie unter welcher Adresse Platz haben. Für Ihr Engagement bereits jetzt ein herzliches Dankeschön!

Nutzen Sie das Online-Formular-Wohnraum-für-Ukraine-Geflüchtete!

Möchten Sie anderweitig helfen, z.B. als Dolmetscher oder ehrenamtlicher Helfer?

Beherrschen Sie die ukrainische oder russische Sprache? Sind Sie bereit, bei Bedarf zu dolmetschen oder sonst Hilfe zu leisten? Bitte melden Sie sich bei uns im Integrationsbüro. Schon jetzt herzlichen Dank!

Bei Fragen hilft gerne weiter:

Integrationsbüro, Hauptstraße 67, Andreas Salm und Herbert Sack
Andreas Salm - Telefon: 09341 897 9563
Herbert Sack - Telefon: 09341 897 9562
ukraine@tauberbischofsheim.de

Sie haben Verwandte oder Freunde, die aus der Ukraine geflüchtet sind, bei sich aufgenommen?

Bitte lassen Sie die geflüchteten Personen das vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis vorbereitete Formular zur Prüfung des ausländerrechtlichen Status ausfüllen und dem Landratsamt unter den auf dem Formular angegebenen Kontaktdaten zukommen. Das Formular finden Sie im Internet z.B. unter der Adresse www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt/Themen-und-Projekte/Ukraine/. Dort sind auch die Informationen und Antragsunterlagen für Sozialleistungen einschließlich medizinischer Versorgung eingestellt.

Eine melderechtliche Anmeldung der geflüchteten Personen beim Bürgerbüro (z.B. unter Tel: 09341 803-11 oder Online-Terminvereinbarung) ist unter Umständen erforderlich bzw. wird dringend empfohlen.

Auf unserer Homepage finden Sie weitere Adressen öffentlicher Stellen, die Kataloge mit Fragen und Antworten (FAQ) zu diesen Themen eingerichtet haben: Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Kontakt

Frau Janine Franz

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 3501
Fax 09341 803 7000
Gebäude Klosterhof
Raum K-102
Aufgaben

Flüchtlingswesen & Integration