Jetzt Regionalbudget für Kleinprojekte 2025 beantragen!

Einweihung Küche Hollerbach

Die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. plant, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch das Land Baden-Württemberg, den nächsten Projektaufruf für das Regionalbudget zu starten.

Wer kann sich bewerben? Antragsberechtigt sind Kommunen, Kirchengemeinden, Vereine/Verbände, Privatpersonen und Kleinstunternehmen. Förderfähig sind kleine bauliche Vorhaben und Anschaffungen in Bereichen wie Dorfentwicklung, Vereinsleben, Tourismus, Kultur und Landwirtschaft. Besonders begrüßt werden Projekte, die sich mit Klimaschutz, Integration, Inklusion oder Digitalisierung befassen.

Bis zum Stichtag am 10. Februar 2025 müssen alle Unterlagen bereits mit dem Regionalmanagement abgestimmt und vollständig eingereicht sein. Achtung: Beim Regionalbudget gilt das Jährlichkeitsprinzip. Das bedeutet, dass alle Projekte bis zum Jahresende 2025 abgeschlossen, abgerechnet und ausgezahlt werden müssen.

Ein beratendes Erstgespräch mit dem Regionalmanagement ist Voraussetzung. Interessierte Projektträger werden gebeten, sich frühzeitig mit ihrer Projektidee an die Geschäftsstelle zu wenden.

Detaillierte Informationen zu den Regionalentwicklungsprogrammen LEADER und Regionalbudget für Kleinprojekte erteilt die Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Badisch-Franken e. V., Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281 5212-1397 und -1398. Wichtige Hinweise hierzu sind auch auf der Homepage unter www.leader-badisch-franken.de einsehbar.

Aktuelles Regionalbudgetprojekt: „Hollerbach kocht“ – ein wertvolles Projekt für die Dorfgemeinschaft
Copyright: Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V.

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