Neue Beschilderung im Naturschutzgebiet Brachenleite

Bild: Udo Fehringer

Das ausgewiesene Naturschutzgebiet „Brachenleite“ hat an allen Zugängen neue Verkehrsschilder erhalten. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2019 wurde festgelegt, dass die Wege im Naturschutzgebiet Brachenleite in Zukunft nur noch beschränkt öffentlich als Rad- und Wanderwege genutzt werden können. Damit ist der Verkehr für alle motorisierten Fahrzeuge verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern geahndet. Der Durchgangsverkehr mit Schwertransportern sowie das Befahren der Wege mit Quads und Motocross Maschinen ist ebenfalls nicht mehr erlaubt. Ausnahmeregelungen sind in einzelnen begründeten Fällen möglich.
 
Der durch den Durchgangsverkehr verursachte Lärm, die Erschütterungen sowie die extremen Staubaufwirbelungen belasteten Fauna und Flora stark und verschlechterten die Lebensbedingungen bestimmter Tierarten. Zudem waren die negativen Auswirkungen ein großes Ärgernis für die Menschen, die hier im Naturschutz- und Naherholungsgebiet Ruhe, Erholung und Entspannung suchen.

Im Jahr 2014 wurde der frühere Standortübungsplatz vom Regierungspräsidium Stuttgart zum Naturschutzgebiet erklärt. Allein die hohe Anzahl seltener Tier- und Pflanzenarten, die kurz nach der Schließung der Kaserne vorgelegen haben, machte eine Ausweisung zum Naturschutzgebiet unumgänglich.
Ein wichtiger Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist die Erhaltung des Kreuzenzian-Ameisenbläulings. Diese seltene Schmetterlingsart kommt nur an wenigen Orten in Baden-Württemberg vor. Für den Fortbestand dieses Bläulings ist das Vorhandensein des Kreuzblattrigen Enzians und einer bestimmten Ameisenart ebenso wichtig wie die richtige Pflege zum richtigen Zeitpunkt.
 
Der Entwicklungszyklus funktioniert nur deshalb, weil die Raupen sich durch chemische Stoffe an ihrer Oberfläche tarnen, sodass sie für Ameisenlarven gehalten werden. Deshalb werden diese in das Ameisennest getragen und dort gefüttert. Die Schafbeweidung findet auf den Feldern mit Kreuzenzian-Vorkommen erst im Spätsommer statt, wenn die Raupen die Enzianblüten verlassen haben und im Ameisennest angekommen sind. Somit wird das Fortbestehen des Bläulings nicht nur durch die Ameisen, sondern auch die späte Beweidung durch Schafe unterstützt.
 
Für die erholungssuchenden und naturkundlich interessierten Bürgerinnen und Bürger wurden vom Regierungspräsidium Hinweisschilder aufgestellt. Die dargestellten Piktogramme verweisen darauf, welche Verhaltensregeln eingehalten werden müssen. Die ausgewiesenen Wege sind für Wanderer und Radfahrer zugelassen, Hunde müssen an der Leine geführt werden.

Weitergehende Information zum Naturschutzgebiet Brachenleite gibt es auch auf der Internetseite http://brachenleite.info. Hier können Beschreibungen über Fauna und Flora dieses einzigartigen Naturschutzgebietes, die Geschichte vom einstigen Standortübungsplatz der Tauberbischofsheimer Garnison und Informationen zum Naturschutz- und Naherholungsgebiet von Interessierten eingesehen werden.
 
Die erstellten Artenlisten weisen 818 Tier und Pflanzenarten auf. Davon sind 92 Arten in der Roten Liste erfasst. Weitere 74 Arten werden in der Vorwarnliste aufgeführt. Besonderer Dank gebührt der NABUGruppe Tauberbischofsheim für ihren engagierten ehrenamtlichen Einsatz für die Ausweisung und den Erhalt sowie die weitere Entwicklung des Naturschutzgebietes „Brachenleite“.

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