Neuwahl der Gemeinderatswahl am 05.02.2023
Aufgrund der Ungültigkeitserklärung der Gemeinderatswahl von 2019 durch Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte der Gemeinderat Neuwahlen beschlossen. Die Neuwahl wurde am Sonntag, den 5. Februar 2023, durchgeführt.
Wahlergebnis
Hier geht's zu der Präsentation der Wahlergebnisse in Tauberbischofsheim.
In der Sitzung des Gemeindewahlausschusses wurde am Dienstag, 07.02.2023, um 15.00 Uhr (Sitzungszimmer Klosterhof) das Amtliche Endergebnis festgestellt und schließlich als Öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht.
Amtliche Endergebnisse:
Briefwahl beantragen
Wie bei den vergangenen Wahlen rechnet die Stadt wieder mit einer hohen Briefwahlquote. In der Vorbereitung wird daher auch mit drei Briefwahlvorständen geplant. Bei der Kommunalwahl 2019 gingen 1.748 Wahlbriefe bei der Stadt ein. 2014 waren es noch 1.163 Wahlbriefe gewesen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort nicht mehr über das Onlineportal möglich. Wenden Sie sich bitte direkt telefonisch unter der 803-11 an das Bürgerbüro.
Städtische Mitteilungen und Öffentliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung vom 08.02.2023 der Ergebnisse der Wahl des Gemeinderats
- Pressemitteilung vom 01.02.2023 "Wahlergebnis am schnellsten über die städtische Homepage"
- Pressemitteilung vom 31.01.2023 "Sie haben die Wahl!"
- Pressemitteilung vom 25.01.2023 "Beantragung der Briefwahl noch bis 3. Februar möglich"
- Öffentliche Bekanntmachung vom 20.01.2023 über die Durchführung der Wahl des Gemeinderats am 05.02.2023
- Öffentliche Bekanntmachung vom 11.01.2023 über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
- Pressemitteilung vom 09.01.2023 "Stimmzettel für die Gemeinderatswahl werden nach Hause geschickt"
- Mitteilungsblatt vom 07.01.2023 - hier finden sich u.a. Fotos zu allen Kandidat*innen
- Pressemitteilung vom 03.01.2023 "Briefwahlunterlagen für Gemeinderatswahl jetzt beantragen" (PDF,66 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung am 20.12.2022 der Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl (Neuwahl) am 05.02.2023 (PDF,134 KB)
- Pressemitteilung vom 30.11.2022 "Gemeindewahlausschuss beschließt über Zulassung der Wahlvorschläge"
- Pressemitteilung vom 24.11.2022 "Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinderatswahl am 5. Februar 2023 veröffentlicht"
- Öffentliche Bekanntmachung am 22.11.2022 - Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats mit Bekanntmachung Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
- Pressemitteilung vom 07.10.2022 "Gemeinderatswahl für 5. Februar beschlossen"
- Pressemitteilung vom 29.08.2022 "Landratsamt wird Gemeinderatswahl 2019 für ungültig erklären"
Hier die wichtigsten allgemeinen Fristen rund um die Wahl:
Weitere Informationen
Landeszentrale für politische Bildung
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) bietet eine Reihe von Informationsmöglichkeiten rund um eine Gemeinderatswahl an. Klicken Sie einfach auf das unten stehende Logo der "LpB"
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen rund um die Gemeinderatswahl finden Sie auf den weiteren Seiten der Stadtverwaltung.
Unter anderem werden folgende Fragestellungen beschrieben:
- Was wird gewählt?
- Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)?
- Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)?
- Wie läuft die Stimmabgabe?
- Was sind Wahlorgane?
- Wie ermitteln sich Wahlergebnis und Sitzverteilung?