Gaststätten dürfen ab 18. Mai wieder öffnen

Seit Wochen ist auch das Café und Bistro Klosterhof geschlossen.

Nach den von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen der Corona-Verordnung dürfen Außen- und Innenbereiche von Speisegaststätten ab Montag, 18. Mai, wieder öffnen. Dabei gelten strenge Auflagen. Die Stadtverwaltung hat ihre Gastronomen ab 11. Mai ausführlich informiert und beraten. Sie unterstütz die unkomplizierte Erweiterung der Außenbewirtungsflächen soweit dies möglich ist. Eine Erweiterung ist zwar genehmigungspflichtig, denn es muss beispielsweise sichergestellt sein, dass keine Feuerwehrzufahrten blockiert sind, aber aufgrund der Sondersituation kostenfrei.

Das sollten Gäste beachten:

Gaststätten dürfen nicht betreten werden, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatte, Symptome eines Atemwegsinfekts zeigt oder erhöhte Temperatur aufweist.

Restaurants dürfen ab 18. Mai wieder öffnen.

Zur Kontaktnachverfolgung müssen Betreiber mit Einverständnis der Gäste Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Besuchs festhalten und vier Wochen nach Erhebung wieder löschen. Tische sind im Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander anzuordnen und Gästen muss ein Sitzplatz zugewiesen werden. Wo immer möglich, ist ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Allgemeine Hygieneregeln sind in besonderem Maße zu beachten, entsprechende Wasch- oder Desinfektionsmöglichkeiten müssen dem Gast zur Verfügung stehen.
 
Die Bezahlung soll nach Möglichkeit ohne Bargeld erfolgen. Bei Barzahlung hat die Geldübergabe über eine hierfür geeignete Vorrichtung oder Ablagefläche zu erfolgen.

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Helga Hepp

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