Servicezeiten bei der Stadtverwaltung verbunden mit 3G-Regelung für Besucher*innen
Ab Montag, 22. November
Nachdem sich das Land Baden-Württemberg in der Alarmstufe befindet, ergreift die Stadtverwaltung Tauberbischofsheim Maßnahmen zum Schutz ihre Mitarbeiter*innen und aller Bürger*innen. Die Stadtverwaltung wird ab Montag, 22. November für Besucher*innen der Stadtverwaltungsgebäude Rathaus und Klosterhof die 3G-Regelung einführen. Es ist eine präventive Maßnahmen, neben vielen weiteren Änderungen, die vorwiegend die Mitarbeiter*innen betreffen.
Das bedeutet, das ab Montag die Zugangstüren im Rathaus und im Klosterhof wieder verschlossen bleiben müssen. Selbstverständlich können Terminvereinbarungen online (Bürgerbüro, Standesamt und Rentenberatung) oder in allen anderen Fällen per Mail oder telefonisch vorgenommen werden. Die Telefonzentrale ist unter der Tel. 803-0 für dringende Angelegenheiten erreichbar.
Servicezeiten dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr
Zu diesen Zeiten können die Bürger*innen auch ohne vorherige Terminvereinbarung den Klosterhof unter Beachtung der 3G-Pflicht besuchen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass die Mitarbeiter*innen zur Überprüfung des 3G-Nachweises der Besucher verpflichtet sind. Während den Servicezeiten wird an der Haupteingangstür am Klosterhof eine Person den Einlass koordinieren und die 3G-Nachweise kontrollieren. Weiterhin besteht für alle Besucher*innen Maskenpflicht in den städtischen Gebäuden.
Mit diesen Maßnahmen wird der Schutz der Mitarbeiter*innen und aller Bürger*innen deutlich verbessert und den aktuellen Entwicklungen beim Infektionsgeschehen angepasst.