Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April

Kurzfristig ist es gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.  

Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens am morgigen Donnerstag formlos, unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV, direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.
Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie hier:.

Die entsprechende Pressemitteilung des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp  

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