Tablets für Tauberbischofsheimer Schulen

Der Gemeinderat hat der Ausstattung der Schulen mit Leihgeräten aus dem Sofortausstattungsprogramm zugestimmt. 270 Tablets inklusive Zubehör werden nun an die Schulen in Tauberbischofsheim verteilt. Schülerinnen und Schülern können so im Bedarfsfall leihweise diese Mobilgeräte zur Teilnahme am Fern- bzw. Videounterricht nutzen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler zu Hause auf keine geeigneten mobilen Endgeräte zurückgreifen können. Ein generelles Verleihen ohne Angebot des Fernunterrichts ist nicht vorgesehen.

Der Bund stellt den Ländern nach Maßgabe des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule (Sofortausstattungsprogramm) zusätzliche 500 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Hieraus entfallen 65 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Zusätzlich zu diesen Mitteln stellt das Land Baden-Württemberg 65 Millionen Euro zur Verfügung. Aus der Gesamtsumme entfallen für die Stadt Tauberbischofsheim als Schulträger 144.897 Euro. Dieser Betrag wurde inzwischen antragsfrei an die Stadt ausgezahlt und ist im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms für Tablets bzw. Notebooks inklusive Zubehör zu verwenden.

Bei den Schulen wurde zunächst der tatsächliche Bedarf an Leihgeräten sowie deren notwendige Ausstattung ermittelt. Aufgrund dieser Vorgaben erstellte man zwei Gerätekonfigurationen zur Bestellung von insgesamt 270 Geräten beim wirtschaftlich günstigsten Anbieter. Inzwischen sind 133 iPads inklusive Hüllen, Tastatur und Stifte geliefert.
 
Diese werden momentan durch das Kreismedienzentrum in Zusammenarbeit mit den Schulen eingerichtet und dann zeitnah an die Schulen verteilt. Die Verteilung an die Schüler erfolgt durch die Schulleitung. Hierbei ist es notwendig, einen Nutzungsvertrag mit den Erziehungsberechtigten zu schließen. Nachdem im Vergleich zu den 270 möglichen Geräten von den Schulen ein deutlich größerer Bedarf an Leihtablets mitgeteilt wurde, werden die Geräte nach dem prozentual zustehenden Anteil an der Gesamtschülerzahl verteilt. Ausnahmen hiervon sind die Schulen, deren Bedarf geringer ist, als der prozentuale Anteil.
 
 

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