„tbb-bringts“ wieder für den Einzelhandel und Gastronomie aktualisiert

Seit dem 16. Dezember gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Schon in den vergangenen Tagen wurde mit den Einzelhändlern der Stadt vorbereitet., wie in den nächsten Wochen des Winter-Shutdowns die Versorgung auch mit den nicht lebenswichtigen Gütern aufrechterhalten werden kann. Da jetzt feststeht, dass ein Abholservice nur in Ausnahmefällen und für die Gastronomie möglich ist, können Gewerbetreibende zumindest einen Lieferservice anbieten. Die Liste der Einzelhändler und Gastronomen, mit Lieferservice ist unter www.tbb-bringts.de. zu finden.

Ihre Einzelhändler vor Ort arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, auch weiterhin für die Bevölkerung da sein zu können. Deshalb gilt auch weiterhin der Appell: „Kaufen Sie regional und nicht bei den großen Online-Händlern. Es wird weiter an lokalen Lösungen gearbeitet. Die ständig aktualisierte Liste finden Sie auch auf unserem neuen digitalen Info-Terminal auf dem Marktplatz neben dem Weihnachtsbaum.“
 

Unter www.tbb-bringts.de sind auch die Geschäfte, die weiterhin geöffnet haben zu finden. Geschäfte mit Mischsortimenten dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Waren für den täglichen Bedarf überwiegen. Anders als beim letzten Shutdown, bleiben diesmal alle Verkaufsstellen für Ersatzeile für Kfz, Zweirad oder Fahrrad und natürlich auch die Werkstätten geöffnet. Hier gilt wie bei den Lebensmittelmärkten lediglich die 10m²/20m² pro Kunde Regelung.
 

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