Informationen für aus dem Ausland Einreisende
Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss seit dem 8. August einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen. Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen.
Unabhängig von der Testung sind Einreisende aus einem Risikogebiet verpflichtet, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben und sich bei der für sie zuständigen Behörde zu melden – bei Wohnsitz Tauberbischofsheim ist dies das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim (Ansprechpartner siehe nachstehend). Diese Verpflichtung kann auch durch die Abgabe einer sogenannten „Aussteigerkarte“ erfüllt werden; diese kann z.B. bereits bei der Ankunft am Flughafen abgegeben werden. Mindestens bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses muss man zwingend in Quarantäne verbleiben, die letztendliche Aufhebung der Quarantäne wird durch das Ordnungsamt entschieden.
Weitergehende Informationen für Reiserückkehrer nach Baden-Württemberg finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/
Land und Bund haben angekündigt , das bisherige Verfahren nach den Sommerferien zu ändern . An der Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird noch den ganzen September festgehalten. Die mind. 14-tägige-Quarantäne, in die sich alle Einreisenden aus Risikogebieten begeben müssen, kann nur durch einen negativen Test aufgehoben werden.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Einreise über die dann aktuelle Rechtslage.
Fragen für Reiserückkehrer mit Wohnsitz in Tauberbischofsheim beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Tauberbischofsheim,
Ansprechpartnerin: Frau Christine Müller, Tel: 09341/803-35, christine.mueller@tauberbischofsheim.de sowie Frau Kim Elzer, Tel: 09341/803-36, kim.elzer@tauberbischofsheim.de.