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Wahlarchiv

Auf dieser Seite können Sie die Wahlergebnisse der vergangenen Jahre abrufen.

Europawahlen

Europawahlen

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden seit 1979 in den Mitgliedstaaten nach einem in den Grundzügen durch europäisches Recht vereinheitlichten Wahlverfahren nach nationalem Wahlrecht direkt gewählt.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt.

Bundestagswahlen

Bundestagswahlen

Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Die Neuwahl findet frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt (Artikel 39 Absatz 1 GG).
Den Wahltag für die Bundestagswahl bestimmt der Bundespräsident (§16 BWG).
Nach der Staatspraxis erfolgt die Bestimmung des Wahltages auf Vorschlag des Bundeskabinetts. Der Bundesinnenminister schlägt hierfür dem Bundeskabinett nach Befragung der Länder und der Fraktionen des Bundestages einen geeigneten Termin vor.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Die Abgeordneten des Bundestags werden für den Zeitraum von 4 Jahren gewählt.

Landtagswahlen und Volksentscheide

Landtagswahlen

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen.
Die Wahlperiode dauert 5 Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Volksentscheide

Volksentscheide sind Ausdruck der unmittelbaren Demokratie.
Der Volksentscheid stellt die verbindliche Entscheidung über die vorgelegte Sachfrage dar.

Volksentscheid zu 'Stuttgart 21' 27.11.2011

Gesamtergebnis des Volksentscheids 27.11.2011 (PDF,433 KB)

Kommunal- und Bürgermeisterwahlen

Bürgermeisterwahlen

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt vom Volk gewählt. Die Wahl findet bei Ablauf der achtjährigen Amtszeit oder bei früherem Ausscheiden der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers (zum Beispiel bei Eintritt in den Ruhestand) statt. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat.
Die Stellen der hauptamtlichen Bürgermeister werden spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben.

Gemeinderatswahlen

Die Gemeinderatswahlen in den Städten und Gemeinden des Landes finden alle fünf Jahre zusammen mit den Kreistagswahlen statt.
Wahlgebiet ist die Gemeinde. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen.
Die Leitung der Gemeinderatswahl obliegt dem Gemeindewahlausschuss.

Ortschaftsratswahlen

Ortschaftsratswahlen werden in einzelnen Ortsteilen der Städte und Gemeinden durchgeführt, für die Städte und Gemeinden die Ortschaftsverfassung eingeführt haben. Die Wahlen erfolgen alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinderatswahlen. Wahlberechtigt sind die in der Ortschaft wohnenden Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Die Zahl der zu wählenden Ortschaftsräte wird von der Gemeinde durch die Hauptsatzung bestimmt.

Kreistagswahlen

Die Kreistagswahlen finden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinderatswahlen statt. Wahlgebiet ist der Landkreis. Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt.
Die Leitung der Wahl obliegt dem Kreiswahlausschuss.

Kontakte

Organisation (Zentrale Aufgaben)

Herr Michael Karle

Haupt- und Personalamtsleiter

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 1100
Fax 09341 803 7000
Gebäude Außenstelle Blumenstraße
Herr Christian Gros

Sachgebietsleiter

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 1101
Fax 09341 803 7000
Gebäude Außenstelle Blumenstraße