Briefwahlunterlagen für Europa- und Kommunalwahlen beantragen
Am 9. Juni finden die Europawahl sowie in Tauberbischofsheim als Kommunalwahlen die Kreistags-, Gemeinderats- und sechs Ortschaftsratswahlen statt. Bei der Europawahl können rund 350 Millionen Wahlberechtigte in 27 EU-Mitgliedsländern – davon über 66 Millionen in Deutschland – von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Bei den Kommunalwahlen werden in Baden-Württemberg etwa 8,6 Millionen Wahlberechtigte zur Wahlurne gerufen – darunter etwa 10.800 Wahlberechtigte in Tauberbischofsheim.
Erstmals gilt bei allen Wahlen die Wahlberechtigung bereits für 16-Jährige.
Die Wahlbenachrichtigungen für diese Wahlen werden in der 19. Kalenderwoche (6.-11. Mai) durch das kommunale Rechenzentrum an alle wahlberechtigten Tauberbischofsheimer Bürgerinnen und Bürger versandt. Wahlberechtigte die anschließend (ab 13. Mai) keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, können sich an das Bürgerbüro der Stadt Tauberbischofsheim (Tel. 09341 803- 3300) wenden.
Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen, sollten rechtzeitig einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Mit der Wahlbenachrichtigung können der Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sobald der Verwaltung die Stimmzettel für alle Wahlen vorliegen (zuletzt Stimmzettel der Europawahl – spätestens 17. Mai) können die Briefwahlunterlagen versendet werden.
Als Service bietet die Kreisstadt ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Briefwahlanträge schnell und einfach per Internet zu beantragen. Über die Wahlseite sind allgemeine Informationen über die anstehende Wahl, aber auch ein Link verfügbar, über den die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. In einem Erfassungsformular werden die üblichen Antragsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum) sowie die Nummer des Wahlbezirks und die Wählernummer (diese Angaben finden sich auf der Wahlbenachrichtigung) eingetragen und verschlüsselt an das Bürgerbüro übermittelt. Benutzer mobiler Endgeräte nutzen am besten den QR-Code, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
Die Briefwahl kann auch auf die herkömmlichen Wegen (persönlich oder schriftlich) beantragt werden. Bei Antragstellung müssen Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift zwingend angegeben werden.
Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl bzw. die Kommunalwahl (jeweils Wahlschein, Stimmzettel, Merkblatt und zwei Briefkuverts) werden nach Antragstellung baldmöglichst per Post zugestellt oder können selbst im Bürgerbüro abgeholt werden. Bei Selbstabholung kann gleich vor Ort per Briefwahl gewählt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Wahlunterlagen für die Europawahl bzw. die Kommunalwahlen getrennt abzugeben sind; bei der Europawahl in einem roten, bei der Kommunalwahl in einem gelben Wahlbriefumschlag. Dies wird ausführlich in den Merkblättern erläutert.
Fragen zum Antragsverfahren und zur Briefwahl im Allgemeinen beantwortet das Bürgerbüro unter Tel. 09341 803-3300. Weitere Informationen zur Gemeinderatswahl finden sich auf der städtischen Website www.tauberbischofsheim.de/wahlen.