Zweites Hilfspaket für Familien beschlossen

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unser gesamtes Leben sind weiterhin enorm. Es ist davon auszugehen, dass es unseren Alltag auch noch einige Zeit lang prägen wird. Mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen, hat der Gemeinderat daher bereits im April einen ganzen Katalog an Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft und Familien in Tauberbischofsheim verabschiedet. Da die reguläre Öffnung der Schulen, Kindertagesstätten und öffentlichen Einrichtungen noch immer nicht möglich ist, hat der Gemeinderat ab dem Monat Mai weitere Hilfsmaßnahmen bestätigt.

Gebührenverzicht der regulären Kinderbetreuung – Abrechnung der Notbetreuung ab dem Monat Mai

Zur Entlastung der Familien verzichtet die Stadt weiterhin auf den Einzug der Entgelte für das reguläre, aber nicht stattfindende, Betreuungsangebot für den Monat Mai. Diese Regelung soll sich zum einen auf alle Angebote der Kinderbetreuung (Krippen, Kindertagesstätten), unabhängig von der Trägerschaft, beziehen. Zum anderen umfasst sie auch einen Entgeltverzicht für den Monat Mai für die städtische Betreuung an den Grundschulen.

Nachdem sich die kommunalen Landes- (Städtetag und Gemeindetag) sowie die kirchlichen Spitzenverbände darüber einig sind, dass für die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen ein entsprechendes Entgelt erhoben werden sollte, wird die Notbetreuung auch in Tauberbischofsheim abgerechnet werden. Dazu sollen die bisherigen Entgeltsätze im Verhältnis zur tatsächlichen Inanspruchnahme angewandt werden.

Zur Verwaltungsvereinfachung wird dabei erst mit dem Monat Mai begonnen. Die vorherigen Betreuungszeiten werden dagegen nicht abgerechnet und damit allen Eltern erlassen.

Unterstützung der Betreuungsangebote für die Kindertagespflege

Bei den Kindertageseltern erfolgt die Abrechnung der Elternentgelte sowie die Vergütung der Kindertageseltern über das Landratsamt. Die Stadt zahlt zusätzlich einen freiwilligen Zuschuss. In Abstimmung mit dem Landratsamt wird für den Monat Mai zur Unterstützung der Tagespflegepersonen der Zuschuss pauschal in Höhe von 80 % der bisherigen regulären Vergütung an die Kindertageseltern fortgezahlt.

Richard-Trunk-Musikschule

Seit den Einschränkungen durch die Corona-Verordnung des Landes waren auch die Musikschulen in Baden Württemberg geschlossen. Zunächst wurde daher ein Großteil der Unterrichte in Form von Online-Unterricht gegeben. Im April konnten so zum Beispiel 177 der insgesamt relevanten 208 Musikschülerinnen und Musikschüler weiter unterrichtet werden.

Mittlerweile läuft der Unterricht größtenteils wieder im Regelbetrieb, sodass bei 80-90 % der Schüler wieder Präsenzunterricht möglich ist.

In Einzelfällen – zum Beispiel bei der musikalischen Früherziehung – kann es sein, dass der Musikunterricht in diesem Schuljahr nicht mehr vollständig durchgeführt werden kann. Daher wird für das aktuelle Schuljahr auf die Erhebung von Unterrichtsgeld bei Schülerinnen und Schüler, für die nicht vollständig oder kein Unterricht gegeben werden kann, teilweise verzichtet.

Bereitstellung von Mittagessen an den Schulen

Seit der Einstellung des regulären Schulbetriebs ist an den städtischen Schulen auch die Bereitstellung von Essensangeboten nicht mehr möglich. Während die Verpflegung an den Grundschulen sowie am SBBZ durch städtische Betreuungskräfte sichergestellt wird, organisiert am Matthias-Grünewald-Gymnasium der Cafeteria-Verein die Versorgung der Schülerinnen und Schüler. Der Betrieb wird durch beim Verein angestellte Kräfte sichergestellt. Nun entfällt dem Verein mit dem Verkauf in den Pausen die einzige Einnahmequelle. Einsparmöglichkeiten (z.B. Kurzarbeit) sind für den Verein keine gegeben.

Der Verein hat Zuwendungen des Landes aus dem Programm „Soforthilfe Corona“ erhalten. Um dem Verein finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und den Erhalt der Cafeteria zu sichern hat die Stadt zugesichert, dem Verein das durch die Pandemie entstehende Defizit (Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen) ausgleichen

Die finanziellen Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen belaufen sich auf insgesamt etwa 79.500 Euro für den Monat Mai. In vielen Bereichen sind die tatsächlichen Auswirkungen schwer zu planen und demnach nicht genau zu beziffern. Mit weiteren Kosten muss gerechnet werden. Die Stadt hat für den Monat Mai erneut aus dem zweiten Unterstützungspaket des Landes „100 Mio. EURO Soforthilfe für Familien“ einen Anteil von etwa 79.000 Euro erhalten.

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