Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim
Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat ein sogenanntes Geoportal eingerichtet. Über dieses kostenfreie Portal können alle Bürgerinnen und Bürger unter anderem die Bebauungspläne der Ortschaften und Stadtteile von Tauberbischofsheim abrufen und auch ausdrucken.
Hier können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne abrufen zu
Tauberbischofsheim
Dienstadt
Distelhausen
Dittigheim
Dittwar
Hochhausen
Impfingen
Anleitung zum Abrufen der Geoportaldaten:
Nachdem Sie dem o.g. Link gefolgt sind, wählen Sie nun das gewünschte Grundstück durch anklicken aus.
Es öffnet sich eine Maske mit Objektinformation. Wählen Sie hier nun den Link hinter "Originalplan".
Nun wird Ihnen der für das Grundstück rechtskräftige Bebauungsplan mit den einzelnen Bestandteilen angezeigt.
Eine detailliertere Anleitung finden Sie in der oberen rechten Ecke des Geoportals, in dem Sie auf das Info-Symbol klicken.
Nachfolgende Bebauungspläne wurden erlassen, befinden sich jedoch noch nicht im Geoportal:
Aufstellung des Bebauungsplans „Kapelle II“ und Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften, Gemarkung Hochhausen;
Hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW - Satzung (PDF,89 KB)
- Abwägungstabelle/Stellungnahme eines Bürgers (PDF,1,1 MB)
- Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 mit zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärung vom 24.10.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (PDF,1,3 MB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften vom 24.10.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (PDF,442 KB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 24.10.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (PDF,5,5 MB)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Tauberzoo, Büro für Faunistik, Tauberbischofsheim, vom 01.11.2023 (PDF,1,3 MB)
- Schallimmissionsprognose Verkehr vom 13.02.2024 des Büros Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Höchberg (PDF,12,8 MB)
- Erschütterungsprognose infolge Schienenverkehr vom 22.10.2024, erstellt vom Büro Wölfel, Höchberg (PDF,4,5 MB)
1. Änderung des Bebauungsplans „Kapelle“, Gemarkung Hochhausen;
hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen einsehen und herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung (rechtskräftig seit 19.07.2024)
- Satzung (PDF,61 KB)
- Abwägungstabelle (PDF,533 KB)
- Planzeichnung (Lageplan) M 1:500 vom 07.05.2024 mit zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärung, gefertigt vom Büro Walter Ingenieure, Tauberbischofsheim (PDF,3,4 MB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB vom 07.05.2024, gefertigt vom Büro Walter Ingenieure, Tauberbischofsheim (PDF,304 KB)
- Örtliche Bauvorschriften nach § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg mit Datum vom 07.05.2024, gefertigt vom Büro Walter Ingenieure, Tauberbischofsheim (PDF,250 KB)
- Begründung vom 07.05.2024, gefertigt vom Büro Walter Ingenieure, Tauberbischofsheim (PDF,846 KB)
- Zusammenfassende Erklärung vom 01.10.2024, gefertigt vom Büro Walter Ingenieure, Tauberbischofsheim (PDF,222 KB)
- Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Bestands- und Konfliktplan (PDF,1,5 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 05.02.2024 (PDF,1,4 MB)
- Ergänzung saP (Nachkartierung Zauneindechse) (PDF,1,1 MB)
- Baugrunduntersuchung vom 01.09.2023 (PDF,4,1 MB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tauberpark Teil 1 (St. Michael)“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim
Hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung vom 07.05.2024 (rechtskräftig seit: 24.05.2024)
- Satzung (PDF,115 KB)
- Abwägungstabelle (PDF,343 KB)
- Lageplan M 1:500 mit zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärung, Stand: 27.03.2024 (PDF,6,5 MB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB, Stand: 27.03.2024 (PDF,1010 KB)
- Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO-BW, Stand: 27.03.2024 (PDF,358 KB)
- Begründung, Stand: 27.03.2024 (PDF,1,8 MB)
- Lageplan Sondersachverhalte Bebauungsplan, Stand: 27.03.2024 (PDF,1013 KB)
- Schnitt Erschließungsstraße, Stand: 27.03.2024 (PDF,790 KB)
- Schnitt Stichweg 1, Stand: 27.03.2024 (PDF,769 KB)
- Schnitt A-A für die Höheneinstellung der Gebäudestellung, Stand: 27.03.2024 (PDF,766 KB)
- Schnitt B-B für die Höheneinstellung der Gebäudestellung, Stand: 27.03.2024 (PDF,770 KB)
- Schnitt C-C für die Höheneinstellung der Gebäudestellung, Stand: 27.03.2024 (PDF,769 KB)
- Schnitt D-D für die Höheneinstellung der Gebäudestellung, Stand: 27.03.2024 (PDF,768 KB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 30.11.2021 (PDF,1,6 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 09.07.2022 (PDF,1,1 MB)
- Baugrunduntersuchung vom 11.04.2022 (PDF,6,6 MB)
- Schallimmissionsprognose Hotel vom 05.07.2021 (PDF,13,3 MB)
- Schallimmissionsprognose vom 26.06.2023 Teil 1 (PDF,19,4 MB)
- Schallimmissionsprognose vom 26.06.2023 Teil 2 (PDF,4,9 MB)
- Kurzbericht (PDF,1,8 MB) – Zuordnung der Schallschutzmaßnahmen bei Bebauung der Baufelder 1 – 9, Ergänzung zur Schallimmissionsprognose vom 22.06.2023
die Ausführungsplanung für die Erschließung, bestehend aus:
- Lageplan Erschließung, Stand: Februar 2024 (PDF,751 KB)
- Längsschnitt RW und SW Kanal, Stand: Februar 2024 (PDF,430 KB)
- Ausbauquerschnitte Erschließungsstraße, Stand: Februar 2024 (PDF,431 KB)
- Ausbauquerschnitte Stichweg und Fußwege, Stand: Februar 2024 (PDF,448 KB)
- Höhenplan Erschließungsstraße, Stand: Februar 2024 (PDF,437 KB)
- Höhenplan Stichweg 1, Stand: Februar 2024 (PDF,431 KB)
- Höhenplan Fußweg 2, Stand: Februar 2024 (PDF,433 KB)
die Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung, bestehend aus
Aufstellung des Bebauungsplans „Würzburger Straße" auf Gemarkung Tauberbischofsheim
h i e r : Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
hier: Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW - Satzung (PDF,89 KB)
- Planzeichnung, Maßstab 1:2.000 vom 27. Oktober 2022 (PDF,291 KB)
- planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB vom 1. Februar 2023 sowie örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO-BW vom 1. Februar 2023 (PDF,102 KB)
- Begründung vom 1. Februar 2023 (PDF,397 KB)
"Erweiterung Laurentiusberg I" auf Gemarkung Tauberbischofsheim
Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Laurentiusberg I“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim
- hier: Satzungsbeschlüsse nach § 10 Bau GB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung vom vom 02. Dezember 2022
hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW - Satzung vom 28.09.2022 (PDF,95 KB)
- Lageplan M 1500 vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (PDF,4,4 MB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (PDF,781 KB)
- Örtliche Bauvorschriften vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (PDF,313 KB)
- Begründung vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (PDF,1,5 MB)
- Schallimmissionsprognose Verkehrslärm vom 13. August 2020, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG, Höchberg (PDF,2,3 MB)
- Schallimmissionsprognose Gewerbe vom 13. Dezember 2021, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG, Höchberg (PDF,9,7 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Februar 2016 des Büros Kaminsky Naturschutzplanung GmbH (PDF,2,4 MB)
Rechtsverbindliche Flächennutzungsplanänderungen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche „Geißgraben II“ auf der Gemarkung Gerchsheim in einer Größe von ca. 4,9 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Genehmigung nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Planzeichnung M 1:5.000 vom 15.01.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (PDF,5,2 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 15.01.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (PDF,3,5 MB)
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Dittwar in einer Größe von ca. 2,4 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Genehmigung nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Planzeichnung M 1:10.000 vom 15.01.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (PDF,8,5 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 15.01.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (PDF,3,1 MB)
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf folgende Bauflächen
a) Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) in den Gewannen „Schneekasten/Buckel im Teich“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim nördlich von Tauberbischofsheim im direkten nördlichen bzw. westlichen Anschluss an bereits gewerblich genutzte Bauflächen („Industriegebiet Nord“) in einer Größe von ca. 1,36 ha.
b) Umwandlung einer Verkehrsfläche im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB mit der Zweckbestimmung „Bahnanlage“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim, Hochhäuser Straße und künftigen Darstellung als gewerbliche Baufläche (G)mit einer Größe von ca. 0,33 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Genehmigung nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Planzeichnung M 1:5.000 vom 15.01.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (PDF,9,3 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 15.01.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (PDF,9,4 MB)
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Großrinderfeld in einer Größe von ca. 3,0 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Königheim ca. 300 m südwestlich der Ortschaft Weikerstetten auf einem ca. 14,6 ha großen Plangebiet.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf dem Gebiet der ehemaligen Hausmülldeponie im Gewann Fichtengrund der Gemarkung Tauberbischofsheim. Das Gebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 3,06 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Genehmigung nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle (PDF,437 KB)
- Planzeichnung M 1:5.000 vom 5. Juli 2023, gefertigt vom Ingenieurbüro IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim-Dittigheim (PDF,4,6 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 5. Juli 2023, gefertigt vom Ingenieurbüro IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim-Dittigheim (PDF,3,2 MB)
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) östlich der Schwarzfeld-Siedlung im südöstlichen Bereich der Gemarkung Gissigheim und umfasst eine Fläche von ca. 20 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Genehmigung nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle (PDF,675 KB)
- Planzeichnung M 1:5.000 vom 15. Januar 2024, gefertigt vom Ingenieurbüro IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim-Dittigheim (PDF,5,2 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 15. Januar 2024, gefertigt vom Ingenieurbüro IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim-Dittigheim (PDF,1,5 MB)
Laufende Bauleitplanungen
Aufgrund der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch normierten gemeindlichen Planungshoheit sind von den Kommunen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Impfingen“ auf der Gemarkung Impfingen
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Impfingen“ umfasst für die Fläche 1 die Grundstücke Flst.-Nrn. 4297 z. T., 4306 z. T., 4441 z. T. und für die Fläche 2 die Grundstücke Flst.-Nrn. 4443 z. T., 4444 z. T. (Weg), 4445 z. T. und 4446 z. T., jeweils der Gemarkung Impfingen. Das Plangebiet erstreckt sich auf eine Fläche von rund 11,5 ha. Es liegt östlich der Ortslage von Impfingen auf der Höhe und wird südlich und östlich unter Einhaltung eines Abstands von Wald- und Gehölzfläche, westlich und nördlich von Wald- und Ackerfläche abgegrenzt.
Hierzu können Sie folgende Vorentwurfsunterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Planzeichnung im Maßstab 1:1.000, gefertigt durch das Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH Adelsheim – Tauberbischofsheim (PDF,944 KB)
- Schriftliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften vom 24. Oktober 2024, gefertigt durch das Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH Adelsheim – Tauberbischofsheim (PDF,698 KB)
- Begründung vom 24. Oktober 2024, gefertigt durch das Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH Adelsheim – Tauberbischofsheim sowie Umweltbericht vom 14. Oktober 2024, gefertigt durch die Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg (PDF,5,8 MB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan im Maßstab 12:500, Stand: 9. April 2024, gefertigt durch die Densys Solutions GmbH, Karlstadt am Main (PDF,5,1 MB)
- Zwischenbericht zur faunistischen Untersuchung 2024 vom Mai 2024, gefertigt durch die Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg (PDF,652 KB)
Laufende Flächennutzungsplanverfahren
Auf dem Gebiet der Flächennutzungsplanung nimmt die Stadt Tauberbischofsheim als erfüllende Gemeinde der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) wahr.
Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die
- Umwandlung der bestehenden Wohnbaufläche (W) im Gewann „Wolfsgarten rechts“ in eine landwirtschaftliche Fläche.
Der Planbereich liegt nördlich der Ortslage Großrinderfeld und umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn.: 16959/1 z.T., 16960/0 z.T., 16961/0 z.T., 16962/0 z.T., 16963/0 z.T., 16964/0 z.T., 16965/0 z.T., 16966/0 z.T., 16967/0 z.T. und 16727/0 z.T. (Weg) der Gemarkung Großrinderfeld mit einer Größe von ca. 2,28 ha (Planbereich 1).
- Umwandlung der bestehenden Wohnbaufläche (W) im Gewann „Brücklesweg“ in eine landwirtschaftliche Fläche.
Der Planbereich grenzt westlich an den Ortsbereich Großrinderfeld an. Er erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn.: 17258/0, 17257/0, 17256/0, 17255/0, 17254/0, 17252/0, 17251/0, 17250/0, 17249/0, 17247/0 z.T. und 17248/0 z.T. (Weg) der Gemarkung Großrinderfeld auf einer Fläche von ca. 2,84 ha (Planbereich 2).
- Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) im Gewann „Beunth“.
Die Änderung bezieht sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn.: 17238/0 z.T., 17237/0 z.T., 17236/0 z.T., 17235/0 z.T., 17234/0 z.T., 17233/1 z.T., 17233/0 z.T., 17232/0 z.T., 17231/0 z.T. und 17230/0 z.T. der Gemarkung Großrinderfeld auf einer Gesamtfläche von ca. 0,64 ha. Der Planbereich schließt nordwestlich an das Gewann „Beund“ an (Planbereich 3).
- Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) im Gewann „Beund“.
Der Planbereich liegt direkt angrenzend an die Landesstraße L578 am südwestlichen Ortsrand von Großrinderfeld. Dieser umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn.: 18004/0, 18005/0, 18006/0, 18007/0, 18008/0, 18009/0, 18010/0, 18011/0, 18012/0, 18013/0, 18014/0, 18015/0, 18016/0 und 18017/0 z.T. (Weg) der Gemarkung Großrinderfeld mit einer Fläche von ca. 2,56 ha.
- Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) im Gewann „Zündmantel“.
Der Planbereich liegt direkt angrenzend an die Landesstraße L578 am südwestlichen Ortsrand von Großrinderfeld. Dieser umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn.: 18156/0 z.T., 18157/0, 18158/0, 18159/0, 18160/0, 18161/0, 18162/0, 18163/0, 18165/0, 18166/0, 18167/0, 18167/1 und 18167/2 der Gemarkung Großrinderfeld mit einer Fläche von ca. 1,40 ha (Planbereich 5).
- Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung Einzelhandel im Gewann „Zündmantel“ auf den Grundstücken Flst.-Nrn.: 18151/0, 18152/0, 18153/0, 18154/0, 18155/0, 18156/0 z.T. und 18169/0 z.T. (Weg) der Gemarkung Großrinderfeld mit einer Fläche von ca. 0,52 ha. Der Planbereich liegt ebenfalls direkt angrenzend an die Landesstraße L578 am südwestlichen Ortsrand von Großrinderfeld und grenzt direkt an die Wohnbaufläche „Zündmantel“ an (Planbereich 6).
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle (PDF,1,8 MB)
- Planzeichnung M 1:5000 vom 17.09.2024, erstellt vom Büro Klärle GmbH, Weikersheim (PDF,2,4 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 17.09.2024, erstellt vom Büro Klärle GmbH, Weikersheim (PDF,2,5 MB)
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf den Grundstücken Flst.-Nrn.: 9580, 9581, 9582, 9583, 9643 z.T. (Weg), 9578, 9577/1 z.T. der Gemarkung Pülfringen und den Grundstücken Flst.-Nrn. 12353 z.T. (Weg), 12359 z.T., 13904 z.T., 13905 z.T., 13911 z.T. (Weg) der Gemarkung Gissigheim und umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.
Hierzu können Sie folgende Entwurfsunterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle (PDF,1,2 MB)
- Planzeichnung M 1:5.000 vom 30. August 2024, erstellt von der Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (PDF,3,2 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 30. August 2024, erstellt von der Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (PDF,4,5 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Stand vom 24. Juni 2022, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 64285 Darmstadt (PDF,1,2 MB)
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung von drei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für PhotovoltaikFreiflächenanlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 26 ha auf der Gemarkung Schönfeld entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle (PDF,1,4 MB)
- Planzeichnung M 1:5000 vom 17.09.2024, erstellt vom Büro Klärle GmbH, Weikersheim (PDF,797 KB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 17.09.2024, erstellt vom Büro Klärle GmbH, Weikersheim (PDF,1,4 MB)
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 12,5 ha auf der Gemarkung Brehmen.
Hierzu können Sie folgende Entwurfsunterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle (PDF,885 KB)
- Planzeichnung M 1:5.000 vom 4. September 2024, erstellt von der Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (PDF,3,2 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 4. September 2024, erstellt von der Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (PDF,3,8 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Stand vom 1. Februar 2024, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 64285 Darmstadt (PDF,2,1 MB)
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 33 ha auf der Gemarkung Gerchsheim. Der Geltungsbereich der 30. Änderung umfasst für Teilfläche I die Grundstücke Flst.-Nrn.: 8718/0 z.T. (Weg), 8719/0, 8721/0, 8722/0, 8723/0, 8724/0, 8725/0, 8727/0 z.T. (Weg), 8734/0, 8735/0 und 8737/0, für Teilfläche II die Grundstücke Flst.-Nrn.: 8708/0 und 8709/0, jeweils der Gemarkung Gerchsheim. Das Plangebiet liegt östlich der Autobahn A 81 auf Höhe der Ortslage Gerchsheim.
Hierzu können Sie folgende Vorentwurfsunterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Planzeichnung M 1:5.000 vom 17. Juli 2024, erstellt vom Büro Klärle GmbH, Weikersheim (PDF,2 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 17. Juli 2024, erstellt vom Büro Klärle GmbH, Weikersheim (PDF,833 KB)
31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung von drei Sonderbauflächen Wind (S) auf dem Gebiet der Gemeinde Großrinderfeld; auf der Gemarkung Gerchsheim die Flächen „GRO 1“ mit ca. 5,4 ha (Flst.-Nrn.: 8179, 8180, 8182 und 8183) und „GRO 2“ mit ca. 7,4 ha (Teil aus Flst.-Nr.: 8086) und auf Gemarkung Großrinderfeld Fläche „GRO 3“ mit ca. 6,7 ha (Teil aus Flst.-Nr.: 14235). Die räumlichen Geltungsbereiche der drei Sonderbauflächen sind im abgebildeten unmaßstäbliche Lageplan dargestellt.
Hierzu können Sie folgende Entwurfsunterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung (PDF,318 KB)
h i e r : Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle (PDF,1,6 MB)
- Planzeichnung M 1:10.000 vom 08. Oktober 2024, erstellt vom Büro Klärle GmbH, Weikersheim (PDF,5 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 08. Oktober 2024, erstellt vom Büro Kläre GmbH, Weikersheim (PDF,2,5 MB)
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 13,4 ha auf der Gemarkung Dittigheim.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 18,6 ha auf der Gemarkung Dienstadt.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 11,5 ha auf der Gemarkung
Impfingen.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
Rahmen- und Kriterienplanung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Tauberbischofsheim
Der im Katalog formulierte Kriterienrahmen soll die Stadt Tauberbischofsheim bei einer objektive Beurteilung der Standortfrage vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens unterstützen und diesen gewährleisten. Innerhalb des Kriterienrahmens kann sich die Stadt Tauberbischofsheim im Zuge der Abwägung für die Bevorzugung einer Anfrage / eines Antrags und, damit notwendig, für die Zurücksetzung / Ablehnung der anderen Anfragen / Anträge entscheiden.
Fortschreibung Lärmaktionsplan, Stufe 4
Die Stadt Tauberbischofsheim hat am 18. Dezember 2019 den ersten Lärmaktionsplan beschlossen. Lärmkarten und -aktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Aktuell sind die von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden aufgefordert, bestehende Pläne zu überprüfen.
Zur Minderung und Vermeidung von Umgebungslärm, vor allem Geräuschen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, wurde ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt. Hierbei werden die Lärmbelastungen auf strategischen Karten erfasst, die Lärmsituation hierdurch bewertet und Minderungsmaßnahmen geplant. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LUBW) sind gemäß § 47 d Abs. 1 Bundesimmissionschutzgesetz von den Kommunen Lärmaktionspläne zu erstellen, durch welche Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die Stadt Tauberbischofsheim hat für die bebauten Bereiche entlang der Bundesautobahn 81 (Distelhausen), die Bundesstraße 290 (Abschnitt Mergentheimer Straße), der Abschnitte der Bundesstraße 27 (Tauberbischofsheim und Dittigheim) und Landesstraße 506 (Abschnitt Mergentheimer Straße Tauberbischofsheim) eine Lärmaktionsplanung zu erstellen, da diese Hauptverkehrsstraßen ein Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 8.200 Kfz/Tag aufweisen.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Tauberbischofsheim wurde am 24. Oktober 2024 im Gemeinderat beschlossen, das Verfahren ist damit formal abgeschlossen.
- Öffentliche Bekanntmachung
hier: Beschluss des Lärmaktionsplans - Bericht zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans Tauberbischofsheim vom 23. September 2024, erstellt durch die Rapp AG, Freiburg (PDF,1,7 MB)
- Die Anlagen zum Bericht des Lärmaktionsplans, Ergebnisse der LUBW-Lärmkartierung Stufe 4 nach RLS-19 (PDF,37,3 MB)